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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.

Teilnahmebedingungen

Die  Fahrzeuge der Teilnehmer müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Eine Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr ist nicht erforderlich. Der Teilnehmer haftet selbst für Schäden, die er an den Einrichtungen der Rennstrecke verursacht.
Der Teilnehmer ist aufgefordert, das jeweilige Geräuschlimit einzuhalten. Bei Nichtbeachten kann der Veranstalter / Rennstreckenbetreiber den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen. In diesem Falle hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, geeignete Schutzkleidung zu tragen: Helm – nicht älter als 5 Jahre – keinen Sturz damit gehabt, Motorradbekleidung – aus Leder oder Textil- Jacke und Hose oder Kombi - mit Protektoren, Rückenprotektor, Handschuhe, Motorradstiefel (Straßenschuhe sind nicht zugelassen).
Der Teilnehmer erkennt die Weisungsbefugnis des Veranstalters und dessen Helfern sowie der Bediensteten des Rennstreckenbetreibers an.
Für jeden Teilnehmer besteht die Pflicht zur Teilnahme an der Fahrerbesprechung (sonst keine Teilnahme an der Veranstaltung). Für die Teilnehmer des instruktorengeführten Fahrens gelten besondere Regeln, diese werden in einer separaten Pflichtbesprechung erläutert.
Jeder Teilnehmer erhält vor der Veranstaltung eine Teilnehmerinfo, in der unter anderem die Bedeutung der Flaggensignale auf der Rennstrecke dargestellt wird. Der Teilnehmer nimmt die Flaggensignale zur Kenntnis und befolgt diese auf der Rennstrecke. Die Flaggensignale und die Verhaltensregeln auf der Rennstrecke werden des weiteren nochmals in der Fahrerbesprechung vermittelt. 
Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmer, zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Zugelassen werden nur Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis sind, die für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollten bei der Veranstaltung Foto- oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so zeigen sie sich durch Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seine Mitveranstalter einverstanden.
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, eine Tagesunfallversicherung abzuschließen. Diese versichert die bleibende Invalidität durch Unfälle auf der Rennstrecke.
Jeder Teilnehmer muss zwingend vor Ort den originalen Haftungsausschluss von motorspeed sowie des Rennstreckenbetreibers L’Anneau du Rhin’ unterzeichnen. Für den Fall, dass der Teilnehmer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist, muss er eine unterzeichnete Einverständnis- und Verzichtserklärung des Eigentümers abgeben.
Die Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen kann zum Ausschluss des Teilnehmers ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr führen.

Anmeldung / Nennungsschluss / Nenngebühr

Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss mit dem entsprechenden Formular des Veranstalters erfolgen und wird erst mit Eingang der Teilnahmegebühr gültig. Nennungsschluss ist 10 Tage vor der Veranstaltung.
Im Falle der Stornierung (kann nur per Fax oder email erfolgen) bis 14 Tage vor der Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 40,- € erstattet. Bei Stornierung später als 14 Tage vor der Veranstaltung erhöht sich die Bearbeitungspauschale auf 60,- €.  Eine Stornierung ist nur bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung möglich, danach besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
Die angegebenen Nenngebühren gelten bei Zahlungseingang bis 3 Wochen vor der Veranstaltung. Bei Nenn-geldeingang bis 10 Tage vor der Veranstaltung erhöht sich die Nenngebühr um 10,- €, bei späterem Nenngeldeingang oder Bezahlung am Veranstaltungstag erhöht sich die Nenngebühr um 15,- €.

Änderung / Absage

Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme dies notwendig machen. Schadensersatzansprüche können in solchen Fällen nicht gestellt werden.













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