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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeines

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.

Teilnahmebedingungen

Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Der Teilnehmer muss für den Einsatzzweck geeignete Reifen montieren. Diese dürfen nicht abgefahren sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm. Wir empfehlen, neue oder neuwertige Sport- oder Rennreifen zu montieren.

Eine Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr ist nicht erforderlich. Der Teilnehmer haftet selbst für Schäden, die er an den Einrichtungen der Rennstrecke verursacht.

Der Teilnehmer ist aufgefordert, das jeweilige Geräuschlimit einzuhalten. Bei Nichtbeachten kann der Veranstalter / Rennstreckenbetreiber den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen. In diesem Falle hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Das Motorrad muss einen Drehzahlmesser oder eine ähnliche Einrichtung haben.

Auf dem Circuit de Chenevières können Ducati Panigale 899, 1199 und 1299 nicht fahren, denn sie sind bereits serienmäßig zu laut.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, geeignete Schutzkleidung zu tragen: Helm – nicht älter als 5 Jahre – keinen Sturz damit gehabt, Motorradbekleidung – aus Leder oder Textil – Jacke und Hose oder Kombi – mit Protektoren, Handschuhe, Motorradstiefel (Straßenschuhe sind nicht zugelassen). Der Teilnehmer muss einen Rückenprotektor tragen oder eine Jacke / Kombi, in der der Rückenprotektor eingearbeitet ist.

Der Teilnehmer erkennt die Weisungsbefugnis des Veranstalters und dessen Helfern sowie der Bediensteten des Rennstreckenbetreibers an.

Für jeden Teilnehmer besteht die Pflicht zur Teilnahme an der Fahrerbesprechung (sonst keine Teilnahme an der Veranstaltung). Für die Teilnehmer des instruktorengeführten Fahrens gelten besondere Regeln, diese werden in einer separaten Pflichtbesprechung erläutert.

Jeder Teilnehmer erhält vor der Veranstaltung eine Teilnehmerinfo, in der unter anderem die Bedeutung der Flaggensignale auf der Rennstrecke dargestellt wird. Der Teilnehmer nimmt die Flaggensignale zur Kenntnis und befolgt diese auf der Rennstrecke. Die Flaggensignale und die Verhaltensregeln auf der Rennstrecke werden des Weiteren nochmals in der Fahrerbesprechung vermittelt.

Teilnehmer ohne Rennstreckenerfahrung müssen zunächst am instruktorgeführten Fahren (motorschool) teilnehmen oder einen persönlichen Instruktor (motorcoach) buchen.

Die Gebühr für den motorcoach beträgt 440,- € und ist mit der Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei Buchung des motorcoaches in Gruppe B1 beträgt die Gebühr für den motorcoach 540,- € (440,- € zzgl. 100,- € Verschleißpauschale). Dementsprechend ist es nicht möglich, den motorcoach in Gruppe B2 zu buchen, wenn man seine Rundenzeiten auf dem Anneau du Rhin auf 1:26 min oder schneller (Variante 2,9 km) bzw. 1:45 min oder schneller (Variante 3,7 km) verbessern möchte. Entscheiden sich Teilnehmer oder motorcoach im Laufe des Trainings – im Sinne eines besseren Lernerfolgs – in eine andere Gruppe zu wechseln, so ändert sich die Gebühr nicht.

Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmer, zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Zugelassen werden nur Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis sind, die für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollten bei der Veranstaltung Foto- oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so zeigen sie sich durch Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seine Mitveranstalter einverstanden.

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, eine Tagesunfallversicherung abzuschließen. Diese versichert die bleibende Invalidität durch Unfälle auf der Rennstrecke.

Jeder Teilnehmer muss zwingend vor Ort den Haftungsausschluss von motorspeed in Originalform unterzeichnen sowie bei den Veranstaltungen auf dem Anneau du Rhin den ‚Online-Haftungsverzicht’ des Rennstreckenbetreibers „L’Anneau du Rhin“ vorweisen. Für den Fall, dass der Teilnehmer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist, muss er eine unterzeichnete Einverständnis- und Verzichtserklärung des Eigentümers abgeben.

Die Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen kann zum Ausschluss des Teilnehmers ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr führen.

Anmeldung / Anmeldeschluss / Teilnahmegebühr / Bezahlung

Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss mit dem entsprechenden Formular des Veranstalters oder über die Anmeldemaske der Website www.motorspeed.de erfolgen. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor der Veranstaltung.

Der Teilnehmer meldet sich für eine seinem Fahrkönnen, seiner Erfahrung und seiner Geschwindigkeit entsprechenden Gruppe an. Als Orientierung dienen die bei den jeweiligen Rennstrecken angegebenen Rundenzeiten. Bei offensichtlicher Anmeldung in eine nicht passende Gruppe behält sich motorspeed vor, den Teilnehmer umzugruppieren. Ist dies nicht möglich, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

Die Anmeldung wird erst gültig mit Eingang der Teilnahmegebühr. Nach erfolgter Anmeldung hat der/die Teilnehmer(in) mindestens einen Monat Zeit zur Bezahlung, es sei denn, die Zeitspanne zwischen Veranstaltungstermin und Anmeldung beträgt weniger als einen Monat. Als maßgeblicher Termin für den Eingang der Teilnahmegebühr gilt das Datum in der E-Mail mit der Eingangsbestätigung der Anmeldung. Ist eine Veranstaltung ausgebucht bzw. rückt ein(e) Teilnehmer(in) von der Warteliste nach, so wird das Zahlungsdatum per E-Mail mitgeteilt.

Im Falle der Stornierung (kann nur per E-Mail an kontakt@motorspeed.de oder über das Kontaktformular der Webseite erfolgen) bis 35 Tage vor der Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 50,- € erstattet. Bei Stornierung später als 35 Tage vor der Veranstaltung erhöht sich die Bearbeitungspauschale auf 80,- €. Eine Stornierung ist nur bis spätestens 21 Tage vor der Veranstaltung möglich, danach besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Der Teilnehmer kann einen passenden Ersatzfahrer benennen. Für das Freie Fahren muss der Ersatzfahrer Rennstreckenerfahrung und die für die Gruppe erforderliche Geschwindigkeit aufweisen. Die Umbuchung auf den Ersatzfahrer ist kostenfrei. Die Meldung des Ersatzfahrers muss spätestens am Tag vor der Veranstaltung durch den ursprünglichen Teilnehmer erfolgen.

Änderung / Absage

Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme dies notwendig machen. Schadensersatzansprüche können in solchen Fällen nicht gestellt werden.

Kann die Veranstaltung aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Epidemie, Pandemie, behördliche Anordnung etc.) nicht stattfinden, so erhält der Kunde eine Gutschrift in voller Höhe zur Verwendung für eine weitere Veranstaltung im laufenden oder darauf folgenden Jahr.

Muss die Veranstaltung abgesagt werden, da die Witterungsbedingungen (z.B. Schnee oder Eis) einen sicheren Betrieb auf der Rennstrecke nicht gewährleisten, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung. Der Veranstalter prüft in diesem Fall mit dem Rennstreckenbetreiber die Möglichkeit einer teilweisen Erstattung.

Sonderregelung für Veranstaltungen während der Covid-19-Pandemie:

Die COVID-19-Pandemie bringt behördliche Auflagen mit sich bzw. bestimmte Voraussetzungen, um an einer Veranstaltung teilnehmen zu können.

Die französische Regierung hat mit der Einführung des ‚pass sanitaire‘  im Jahr 2021 festgelegt, dass nur Personen an einer Veranstaltung teilnehmen können, die einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 oder eine Genesung von einer COVID-19-Infektion nachweisen können (so genannte 2G-Regel). Optional ist es derzeit (noch) möglich, an einer Veranstaltung teilzunehmen, wenn man einen negativen PCR-Test vorweisen kann, der maximal 24 Stunden alt ist. Es ist aber möglich, dass es diese Option im Laufe des Jahres 2022 nicht mehr geben wird.

Das Auswärtige Amt und das Bundesgesundheitsministerium der Bundesrepublik Deutschland haben – anders als in 2021 – festgelegt, dass Personen, die vollständig geimpft sind oder einen gültigen Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion erbringen können, sich nicht in Quarantäne begeben müssen, wenn sie aus Frankreich einreisen, selbst wenn das Land als ‚Hochrisikogebiet‘ eingestuft wurde.

Dementsprechend ist es für vollständig geimpfte oder genesene Personen möglich, an einer Veranstaltung in Frankreich teilzunehmen und wieder nach Deutschland einzureisen. Unter der Voraussetzung dieser Festlegungen können die Veranstaltungen 2022 durchgeführt werden. Teilnehmer, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind , haben keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift der bezahlten Gebühren, falls die Teilnahme nur möglich ist mit Nachweis 2G.

Teilnehmer(innen) aus anderen Ländern als Deutschland müssen sich über die jeweils geltenden nationalen Bestimmungen informieren.

Die Teilnehmer(innen) müssen am Veranstaltungsort die Hygieneregeln des ‚pass sanitaire‘ befolgen.

Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, da

  • Die Rennstrecke geschlossen ist
  • Die Landesgrenzen geschlossen sind
  • Behördliche Auflagen durch die Covid-19-Pandemie die Durchführung unmöglich machen

so erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin eine Gutschrift in voller Höhe gemäß dem ‚Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)‘ des ‚Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz‘ vom 20. Mai 2020.

Der Teilnehmer kann seine Gutschrift(en) in voller Höhe im ganzen Betrag oder in Teilbeträgen für weitere Veranstaltungen im laufenden Jahr oder im folgenden Jahr verwenden. motorspeed erhebt in diesen Fällen keinerlei Storno-, Bearbeitungs- oder Umbuchungsgebühren.