Motorsporthaftpflichtversicherung
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2118 in deutsches Recht wurde im § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes festgelegt, dass ab 2025 für alle Fahrten auf einer Rennstrecke, „einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen“ eine „vom Halter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeugs, vom Veranstalter oder einer anderen Partei abgeschlossene Haftpflichtversicherung bestehen“ muss.
Diese (für uns kostenpflichtige) Motorsporthaftpflichtversicherung haben wir für alle Teilnehmer in unsere Veranstalterhaftpflichtversicherung aufgenommen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen sind dabei abgedeckt.
Die EU-Richtlinie gilt in der Europäischen Union (EU), also auch für Fahrten auf französischen Rennstrecken. Dies ist in unserer Versicherung berücksichtigt.
Ausgenommen von der Pflicht zur Motorsporthaftpflichtversicherung sind lediglich nach DVR zertifizierte Sicherheitstrainings.
Über diese Änderungen in der KFZ-Haftpflichtversicherung haben die Versicherer ihre Kunden im Laufe des Jahres 2024 informiert.